Kirchgemeinde Buchholterberg
20.10.2022 VersammlungenOrdentliche Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 13. November, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden:
1. Budget 2023; Genehmigung des Budgets 2023, Festsetzung der Steueranlage
2. Kenntnisnahme Finanzplan 2023/2027
3. Wahlen
a) Wiederwahl:
– Regine Sempach als Rechnungsrevisorin für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren
b) Neuwahl:
– Wahl eines Kirchgemeinderates infolge Demission von Ruedi Wyss
4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat 5. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab 13. Oktober bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
