Kirchgemeinde Amsoldingen

  15.12.2022 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.14 pro mm verrechnet.

Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. Januar 2023, im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindesaal

(Versammlungsbeginn ca. um 10.45 Uhr).

Traktanden:
1. Begrüssung
2. Kaufvertrag mit Parzellierung und Vereinigung sowie Dienstbarkeitserrichtung Parzelle «Bir Chile»
3. Wahl neues Kirchgemeinderatsmitglied
4. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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