Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal
26.01.2023 VersammlungenDelegiertenversammlung
Donnerstag, 2. März 2023, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Schulhaus Oberlangenegg
Traktanden:
1. Begrüssung und Genehmigung der Traktandenliste
2. Information und Stand Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal
3. Wahlen
a. Wahl des Präsidenten des Vorstandes
b. Wahl der Vorstandsmitglieder
c. Wahl der Revisionsstelle
4. Genehmigung Wasserversorgungsreglement Beratung und Beschlussfassung über das Wasserversorgungsreglement
5. Budget 2023
Beratung und Genehmigung Budget 2023
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 5 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Geschäft Nr. 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf den Gemeindeverwaltungen Buchholterberg, Eriz, Oberlangenegg und Wachseldorn öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind die Delegierten der Verbandsgemeinden. Jede Verbandsgemeinde erhält vorab eine Stimme und zusätzlich pro volle 1000 Eiinwohner eine zusätzliche Delegiertenstimme in der Delegiertenversammlung.
Massgebend für die Berechnung ist die Einwohnerzahl am 1. Januar des Wahljahres, wobei die für die Berechnung der Stimmkraft massgebende Einwohnerzahl nach den Artikeln 7 und 9 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) ermittelt wird.
Schwarzenegg, 23. Januar 2023
Der Vorstand
