Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
04.02.2018 , WachseldornFreitag, den 24. November 2017, um 20.00 Uhr im Schulhaus Wachseldorn
Traktanden
1. Budget 2018, Genehmigung des Budgets
2018, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer sowie des Abschreibungssatzes für das bestehende Verwaltungsvermögen
2. Wahlen
a) Wahl eines Gemeinderates infolge Demission von Martin Gyger b) Wiederwahl Gemeindepräsident Martin Stegmann
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Wachseldorn angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November liegt ab 1. Dezember 2017 30 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Wachseldorn, 16. Oktober 2017
Der Gemeinderat