Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  28.10.2020 , Wachseldorn

Montag, 30. November 2020, 20.00 Uhr, im Schulhaus Wachseldorn

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2019 und Kenntnisnahme Kreditüberschreitungen
2. Budget 2021, Genehmigung des Budgets 2021, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
3. Wahlen
a) Wahl eines Gemeinderates infolge Demission von Priska Scheuner
b) Wiederwahl Gemeinderat Daniel Gfeller
c) Wahl Rechnungsprüfungsorgan
4. Genehmigung Reglement Betreuungsgutscheine
5. Orientierung des Gemeinderates
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Wachseldorn angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 liegt ab 3. Dezember, 30 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden.

Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Wachseldorn, 19. Oktober 2020
Der Gemeinderat


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