Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  04.11.2021 , Wachseldorn

Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr, im Schulhaus Wachseldorn

Traktanden:
1. Ersatz ARA-Leitung Oberei – Niederei; Verpflichtungskredit
2. Budget 2022; Genehmigung des Budgets 2022, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuern, Kenntnisnahme des Finanzplanes
3. Wahlen
a) Wiederwahl Gemeindepräsident
b) Wiederwahl eines Gemeinderates
4. Genehmigung Änderungen Gebührenreglement
5. Orientierung des Gemeinderates
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Wachseldorn angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 liegt ab 2. Dezember 2021 bis 4. Januar 2022, 30 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Wachseldorn, 25. Oktober 2021
Der Gemeinderat


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