Baupublikation Wachseldorn

  04.02.2018 Baupublikationen, Wachseldorn

Gesuchsteller / Projektverfasser: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.

Bauvorhaben: Abtrag bestehender Durchgangsweg, inklusive Umsetzung von stauenden Massnahmen im Moorperimeter, Aufstau bestehender Stauweiher sowie temporäre Rodung einer verwaldeten Fläche zwecks Torfentnahme und Aufwertung.
Standort / Parzelle: Wachseldornmoos, Parzellen Nr. 2506, 2507, 2508, 247, 248, 249, 246 (Zufahrt).
Koordinaten: 2 621 500 / 1 186 200.
Nutzungszone: LWZ.
Schutzzone / -objekt: Naturschutzgebiet Wachseldornmoos (Hochmoor Objekt Nr. 188 des nationalen Hochmoorinventars).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Anlagen im Wald und in Waldnähe (WaG Art. 14/KWaG Art. 25, KWaV Art. 35). Bauten und Anlagen im/am Gewässer (WBG Art. 48). Eingriffe in kant. Naturschutzgebiet, Regierungsratsbeschluss Nr. 4237 Ziffer 7. Eingriffe in Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten (NHV Art. 20). Eingriffe in Hochmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung Art. 5 und 8). Eingriffe in Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung Art. 5 i. V. m. NSchG Art. 4, 7 und 15).
Gewässerschutzmassnahmen: Keine. Gewässerschutzbereich B.
Auflageorte: Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, und Gemeindeverwaltung Wachseldorn, Süderen 63a, 3618 Süderen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Dezember 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 10. November 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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