Wahlanordnung Ersatzwahl Gemeinderat; Legislatur 2026 –2029

  03.09.2026 Stocken-Höfen

Infolge der stillen Wahl von Kramer Michael als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ab 1. Januar 2027 und der Demission von Reber Bernhard per 31. Dezember 2026, wird für die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff. OgR angesetzt:

2 Mitglieder des Gemeinderates mit Wahldauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029

Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Kandidatinnen und Kandidaten können nominiert werden.

Gemäss Art. 57 OgR hat die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 5. Oktober, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch bezogen werden.

Wenn für die beiden Sitze keine Kandidaturen vorgeschlagen werden, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Gehen nur zwei rechtsgültige Wahlvorschläge ein, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.

Für Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberin Ruth Weixelbaumer, Telefon 033 341 80 12 oder ruth.weixelbaumer@stocken-hoefen.ch.

Der Gemeinderat


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