Wasserbauverband untere Gürbe und Müsche

  20.10.2022 Allgemeine Publikationen

Teilrevision Organisationsreglement; Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverbandes untere Gürbe und Müsche am 15. Juni 2022 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 20. September 2022 vorbehaltslos genehmigt wurde. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

Namens des Wasserbauverbandes untere Gürbe und Müsche

Die Sekretärin: Silvia Reusser


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