Wasserversorgungsreglement – 5. Teilrevision; Genehmigung und Inkrafttreten

  30.01.2025 Teuffenthal, Teuffenthal

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Teuffenthal beschlossene 5. Teilrevision des Wasserversorgungsreglementes rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Homberg und Teuffenthal eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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