Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Wattenwil

Montag, 29. Mai 2017, 20.00 Uhr, im Saal des Restaurants Bären, Blumensteinstrasse 1, Wattenwil

Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016; Kenntnisnahme
2. Genehmigung der Burgerrechnung 2016 und der erforderlichen Nachkredite
3. Datenschutzbericht 2016; Kenntnisnahme
4. Zusammenarbeit im Bereich Forst mit der Burgergemeinde Blumenstein; Orientierungen
5. Orientierungen a) aus dem Burgerrat b) des Revierförsters
6. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen ab 8. Mai 2017 bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.

Burgerrat Wattenwil


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