Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Wattenwil

Donnerstag, 8. Juni 2017, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2016; Genehmigung
2. Zone mit Planungspflicht Grundbachstrasse – Erschliessung Wasser/Abwasser; Kreditgenehmigung Fr. 530 000.–
3. Verschiedenes a) Orientierungen (u. a. Gesamtmelioration / Verkehrsrichtplan / Schulraumentwicklung) b) Verschiedenes

Traktandum 1
Ein Zusammenzug der Rechnung 2016 kann ab dem 8. Mai 2017 bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter www. wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Traktandum 2
Unterlagen zu diesem Geschäft liegen zur Einsicht ab dem 8. Mai 2017 in der Gemeindeverwaltung auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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