Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Wattenwil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Mittwoch, 29. November 2017, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Wattenwil, Hagen

Traktanden
1. Budget 2018; Genehmigung
2. Jahresbericht 2016 Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Verschiedenes
a) Orientierungen (u. a. Verkehrsrichtplan, Melioration, Vandalismus, Neubau Kindergarten/Tagesschule)
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Traktandum 1
Ein Zusammenzug des Budgets 2018 kann ab dem 30. Oktober 2017 bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote