Protokollauflage der Gemeindeversammlung

  04.02.2018 , Wattenwil

Gemäss Art. 32 des Reglements über das Verfahren an der Gemeindeversammlung sowie über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Wattenwil liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 während 20 Tagen, ab dem 8. Dezember 2017, bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind schriftlich bis 29. Dezember 2017 an die Gemeindeschreiberei zuhanden des Gemeinderates zu richten.


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