Ordentliche Burgergemeindeversammlung
19.04.2018 , WattenwilMontag, 14. Mai 2018, 20.00 Uhr, im Saal des Restaurants Traube, Blumensteinstrasse 46, Wattenwil
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017; Kenntnisnahme
2. Genehmigung der Burgerrechnung 2017 und der erforderlichen Nachkredite
3. Datenschutzbericht 2017; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
a) aus dem Burgerrat
b) des Revierförsters
5. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen ab 4. Mai 2018 bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil
