Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  02.05.2018 , Wattenwil

Mittwoch, 6. Juni 2018, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2017; Genehmigung
2. Jahresbericht 2017 Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Neubau Kindergarten, Tagesschule, Kindertagesstätte, Schutzräume; Kreditgenehmigung von CHF 2,91 Millionen
4. Verschiedenes
a) Orientierungen (u. a. Verkehrsrichtplan / Strassenkonzept / Fusionsabklärungen / periodische Schutzraumkontrolle)
b) Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Traktandum 1
Ein Zusammenzug der Rechnung 2017 kann ab dem 9. Mai 2018 bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote