Öffentliche Auflage Friedhofreglement – Anpassung Anhang I (Gebührentarif)

  07.06.2018 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 43 Abs. 1 Bst. c erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2018 den Beschluss gefasst, folgenden Reglementsanhang per 1. August 2018 anzupassen: Anhang I zum Reglement über den Friedhof und das Bestattungswesen (Friedhofreglement).

Gemäss Art. 34 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Reglementsanhang der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Der Reglementsanhang liegt während der Referendumsfrist vom 7. Juni 2018 bis 6. August 2018 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf (bitte Öffnungszeiten der Verwaltung beachten).

Wattenwil, 23. Mai 2018

Gemeinderat Wattenwil


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