Öffentliche Planauflage
15.08.2018 , WattenwilÄnderung Überbauungsordnung «Musterplatz»
Der Gemeinderat Wattenwil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Überbauungsordnung «Musterplatz» Art. 4 Abs. 1 und 2 (Änderung der Nutzungsart in den Baufeldern 3 und 4) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. August 2018 bis 10. Septembeer 2018, in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, Postfach 98, 3665 Wattenwil, einzureichen.
Wattenwil, den 25. Juli 2018
Der Gemeinderat
