Reglementsgenehmigung

  22.08.2018 , Wattenwil

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Genehmigung von folgenden Reglementsänderungen bekannt:

– Friedhofreglement Einwohnergemeinde Wattenwil (Tarif Anhang I)

Gemäss Gemeindeordnung Art. 43 Abs. 1 Bst. c) beschliesst der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung. Gegen obigen Beschluss des Gemeinderates wurde kein Referendum ergriffen. Alle widersprechenden Vorschriften sind aufgehoben. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil bezogen werden.

Der Gemeinderat


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