Hinterlegung des Vorsorgeauftrags auf der Gemeindeverwaltung

  27.09.2018 , Wattenwil

Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll.

Dieser Vorsorgeauftrag kann bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Wie bei einem Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag erfolgt dies gegen eine Gebühr von Fr. 30.–. Zudem empfehlen wir, den Vorsorgeauftrag zusätzlich bei der Vertretungsperson zu hinterlegen.

Mehr Informationen zum Vorsorgeauftrag wie auch zum Testament, Ehe- und Erbvertrag und zu Patientenverfügungen finden Sie in unserer Wattenwiler-Post Ausgabe 03/2018.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeschreiberei


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