Öffentliche Planauflage.

  27.09.2018 , Wattenwil

Überbauungsordnung «Grundbachstrasse»
Der Gemeinderat Wattenwil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes und Art. 54, Gemeindegesetz die Überbauungsordnung «Grundbachstrasse» (bestehend aus den Überbauungsvorschriften und Überbauungsplan) zur öffentlichen Auflage. Zur weiteren Information dienen der Erläuterungsbericht und der Vorprüfungsbericht des Kantons. Gegen die informativen Inhalte dieser Dokumente können keine Einsprachen im Sinne des Artikels 60 des kantonalen Baugesetzes erhoben werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. September 2018 bis 29. Oktober 2018, in der Gemeindeschreiberei Wattenwil während den Öffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden voraussichtlich am Montag, 12. November 2018 (Nachmittag) oder Montag, 19. November 2018 (ganzen Tag) statt.

Wattenwil, 24. September 2018

Gemeinderat Wattenwil


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