Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  22.11.2018 , Wattenwil

Donnerstag, 29. November 2018, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden
1. Budget 2019; Genehmigung
2. Verschiedenes
a) Orientierungen (u.a. Bevölkerungsworkshop, Strassen- und Wegreglement, Baureglement, Fusionsabklärungen)
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Traktandum 1
Ein Zusammenzug des Budgets 2019 kann ab dem 30. Oktober 2018 bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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