Mehrwertabgabereglement – öffentliche Auflage

  19.12.2018 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordung.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2018 das Mehrwertabgabereglement für die Gemeinde Wattenwil beschlossen.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung, unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Mehrwertabgabereglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist vom 13. Dezember 2018 bis 18. Februar 2019 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf (bitte die geltenden Öffnungszeiten beachten). Ein allfälliges Begehren ist somit während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil einzureichen.

Wattenwil, 10. Dezember 2018

Gemeinderat Wattenwil


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