Öffentliche Mitwirkungsauflage
19.12.2018 , WattenwilDer Gemeinderat Wattenwil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung Wattenwil mit der Revision des Baureglements und der Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das revidierte Baureglement, die Ergänzung des Zonenplans 2 und der Erläuterungsbericht (zur Information) liegen vom 13. Dezember 2018 bis und mit 31. Januar 2019 in der Gemeindeschreiberei Wattenwil auf.
Während der Auflagefrist kann Jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Am Mittwoch, 9. Januar 2019 um 20.00 Uhr findet in der Aula Hagen eine öffentliche Informationsveranstaltung zur aktualisierten, baurechtlichen Grundordnung sowie der Festlegung der Gewässerräume statt.
Wattenwil, 6. Dezember 2018
Der Gemeinderat