Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
05.12.2018 , WattenwilÖffentliche Planauflage
für:
S-0072695.7
Unterstation Wattenwil (Teil-BKW)
–Erneuerungen der 16 kV-Anlage und der Transformatoren
Koordinaten: 2 605 770 / 1 180 890
L-0103260.6 50 kV-Leitung zwischen den Unterstationen Amsoldingen und Schwarzenburg
– Neue Kabelverbindung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen der BKW Energie AG, Asset Management Netze, Viktoriaplatz 2, Postfach 711, 3000 Bern 25, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 6. Dezember 2018 bis zum 21. Januar 2019 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
