Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  17.04.2019 , Wattenwil

Montag, 13. Mai 2019, 20.00 Uhr, im Forsthaus Faltschenbödeli, Wattenwil

Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018; Kenntnisnahme
2. Genehmigung der Burgerrechnung 2018
3. Datenschutzbericht 2018; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
a) aus dem Burgerrat
b) des Revierförsters
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen ab 3. Mai 2019 bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.

Burgerrat Wattenwil


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