Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  22.05.2019 , Wattenwil

Mittwoch, 5. Juni 2019, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2018; Genehmigung
2. Jahresbericht 2018 Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Ersatz öffentliche Wasserleitung Burgisteinstrasse; Kreditgenehmigung von Fr. 362 000.–
4. Verkaufsabsicht Gemeindeliegenschaft Mettlenschulhaus; Grundsatzentscheid
5. Verschiedenes
a) Orientierungen (u.a. Klausur Gemeinderat / Strassenkonzept / Jugendarbeit / Fusionsabklärungen
b) Verschiedenes
c) Verabschiedung Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber M. Frey

Traktandum 1
Ein Zusammenzug der Rechnung 2018 kann ab 1. Mai 2019 bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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