Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung
24.07.2019 , WattenwilDonnerstag, 22. August 2019, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen
Traktanden
1. Grundsatzentscheid über die Fortführung des Fusionsprojekts Forst-Längenbühl, Pohlern, Wattenwil
2. Verschiedenes
Traktandum 1
Es wird auf die Informationen in der Botschaft der interkommunalen Arbeitsgruppe (IKA) hingewiesen. Diese wurde im Juni in alle Haushalte verteilt und kann unter www.watten wil.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in unserer Gemeinde wohnen (ab 18. Altersjahr), sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
