Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  30.10.2019 , Wattenwil

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 20.00 Uhr, in der Aula des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Wasserleitungen, Erneuerung und Übertrag; Kreditgenehmigung
2. Budget 2020; Genehmigung
3. Kauf eines Tanklöschfahrzeugs; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
4. Kauf Liegenschaft und Werkhofareal Erlenstrasse 10; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Naturpark Gantrisch; Information
6. Verschiedenes
a) Orientierungen (u. a. Ortsplanungsrevision, Verkehrsrichtplan, Neubau KIGA/ TS/KITA/SP, Bärenareal, Bärenpark)
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–4 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Der Zusammenzug des Budgets 2020 kann ab sofort auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil wohnen und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).

Der Gemeinderat


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