Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der Regionalen Bauverwaltung RegioBV Westamt

  30.10.2019 , Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2019 folgendes Reglement beschlossen:
Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der Regionalen Bauverwaltung RegioBV Westamt.

Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden.

Gemäss Art. 33 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können ab 31. Oktober 2019 innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss.

Der Gemeinderat


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