Bekanntgabe von Personalien und Geburtsdatum an den Frauenverein

  27.11.2019 , Wattenwil

Der Frauenverein Wattenwil wünscht von der Gemeinde die regelmässige Bekanntgabe der Personen, welche 80 Jahre und älter sind, damit sie z. B. Geburtstagsbesuche machen können.

Gemäss Art. 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung dürfen Listenauskünfte an gemeinnützige, kulturelle, sportliche und politische Institutionen aus der Gemeinde oder der Region auf Anfrage hin erteilt werden. Die Bekanntgabe zu wirtschaftlichen Zwecken ist untersagt.

Das Geburtsdatum ist geschützt und darf nur bekanntgegeben werden, wenn es im Interesse der Betroffenen liegt (Art. 11 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Datenschutzgesetzes), so z. B. bei traditionsgemässen Geburtstagsbesuchen durch Dorfvereine. Gemäss einer Weisung des Kantons Bern muss jedoch für jede Person einzeln geprüft werden, ob die Bekanntgabe in ihrem Interesse liegt.

Wir möchten hiermit allen Einwohner/innen ab 80 Jahren die Möglichkeit geben, sich bis spätestens Freitag, 13. Dezember 2019, bei uns zu melden, falls Sie mit der Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum an den Frauenverein nicht einverstanden sind. Ohne entsprechenden Bericht werden die Personalien auf künftigen Listenauskünften für den Frauenverein Wattenwil aufgeführt werden. Selbstverständlich steht es allen frei, auch zu einem späteren Zeitpunkt ihre Daten für Auskünfte an den Frauenverein sperren zu lassen. Falls eine allgemeine Datensperre gewünscht wird, kann bei der Gemeindeverwaltung jederzeit das Formular «Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private» verlangt werden.

Abteilung Präsidiales


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