Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der Regionalen Bauverwaltung RegioBV Westamt; Inkrafttreten

  22.01.2020 , Wattenwil

Gegen das vom Gemeinderat Wattenwil am 23. Oktober 2019 beschlossene Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der Regionalen Bauverwaltung RegioBV Westamt ist innert der gesetzlichen Frist kein Referendum gemäss Art. 42 lit. c und Art. 34 Gemeindeordnung ergriffen worden.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass das Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinnoder Verlustanteil der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der Regionalen Bauverwaltung RegioBV Westamt per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Das Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei und auf der Webseite www.wat tenwil.ch/online-schalter/reglemente eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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