Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  26.02.2020 , Wattenwil

Donnerstag, 26. März 2020, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude des Oberstufenzentrums Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Bärenareal Gbbl. Nrn. 787, 788, 789, 1000; Genehmigung Kauf und Kredit
2. Gemeindeordnung; Genehmigung Teilrevision
3. Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil wohnen und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).

Der Gemeinderat


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