Gebührenreglement
26.02.2020 , WattenwilGemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 1 Bst. d) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gemeinderat hat am 24. Februar 2020 die Totalrevision des Gebührenreglementes beschlossen.
Das Reglement liegt in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden. Gemäss Art. 33 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen, ab 27. Februar 2020, durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass ein Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss.
Der Gemeinderat