Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
05.02.2020 , WattenwilÖffentliche Planauflage
Gemeinde: Wattenwil
Standort: 3665 Wattenwil für S-0174036.1
Transformatorenstation Stafelalpstrasse 7
– Neubau auf der Parzelle 1065.03 der Gemeinde Wattenwil L-0230324.1 16 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Stafelalpstrasse 7 und der Mast-Transformatorenstation Käserei-Grundbach
– Neuverlegung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen werden vom 6. Februar bis 9. März 2020 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
