Totalrevision Gebührenreglement; Inkraftsetzung per 1. Mai 2020

  06.05.2020 , Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 24. Februar 2020 das revidierte Gebührenreglement genehmigt.
Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 27. Februar sowie 5. März 2020. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der Teilrevision des Gebührenreglements per 1. Mai 2020 bekannt.

Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.

Der Gemeinderat


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