Hundetaxe 2020

  15.07.2020 , Wattenwil

Gemäss Gebührenreglement Art. 48b sowie Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes, muss für jeden Hund, der am 1. August 2020 in der Gemeinde Wohnsitz hat und sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt unverändert Fr. 100.– für jeden Hund.

Bisher in der Gemeinde Wattenwil nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens Freitag, 31. Juli 2020 bei der Finanzverwaltung anzumelden. Allen Hundehaltern werden im August 2020, wie bereits in den Vorjahren, die Hundetaxe direkt in Rechnung gestellt. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Amicus) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Finanzverwaltung zu melden.

Finanzverwaltung Wattenwil
033 359 59 31 finanzverwaltung@wattenwil.ch


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