Neuer Gebührentarif Feuerungskontrolle
08.07.2020 , WattenwilGemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 1 Bst. d) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2020 dem neuen Gebührentarif Feuerungskontrolle zugestimmt. Der bisherige Gebührentarif Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2010 wird somit ausser Kraft gesetzt.
Gestützt auf die übergeordnete Gesetzgebung und in Zusammenarbeit mit dem neuen Ölfeuerungskontrolleur wurde der bestehende Gebührentarif Feuerungskontrolle angepasst. Der neue Gebührentarif Feuerungskontrolle tritt per 1. September 2020 in Kraft und gilt ab der Heizperiode 2020/2021.
Der Gebührentarif Feuerungskontrolle liegt in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden.
Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt der Gebührentarif Feuerungskontrolle dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen, ab 9. Juli 2020, durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Gebührentarif der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss.
Der Gemeinderat