Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  05.08.2020 , Wattenwil

Dienstag, 1. September 2020, 19.30 Uhr, in den Mehrzweckanlagen der Oberstufenund Primarschule Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
2. Naturpark Gantrisch; Genehmigung Erneuerung Parkvertrag und Mitgliedschaft
3. Bärenareal Gbbl. Nr. 787, 788, 789, 1000; Genehmigung Kauf und Kredit
4. Baurechtliche Grundordnung; Genehmigung Teilrevision
5. Gemeindeordnung; Genehmigung Teilrevision
6. Verschiedenes
  a) Orientierungen
  b) Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–5 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Jahresrechnung 2019 kann ab sofort auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Covid-19
Da die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können, sieht das Schutzkonzept die Schutzmaskenpflicht und die Erfassung der Kontaktdaten vor. Masken, welche die anderen Personen vor einer Ansteckung schützen, werden beim Eintritt verteilt. Wir bitten Sie, pro Haushalt nebeneinander zu sitzen. Zwischen den einzelnen Haushalten ist jeweils ein Stuhl freizulassen.

Damit der Einlass gestaffelt erfolgen kann, bitten wir um frühzeitiges Erscheinen bei der Mehrzweckanlage des Oberstufenzentrums. Die Türen sind ab 19.00 Uhr geöffnet.

Bitte informieren Sie sich vor der Gemeindeversammlung über die aktuellen Massnahmen auf unserer Website www.wattenwil.ch. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen abgesagt werden müssen, teilen wir dies unter www.wattenwil.ch und im Thuner Amtsanzeiger mit.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).

Der Gemeinderat


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