Gemeindewahlen
12.08.2020 , WattenwilDer Gemeinderat hat für den 29. November (allfälliger 2. Wahlgang am 20. Dezember) folgende Urnenwahlen, gemäss Art. 31 der Gemeindeordnung, angeordnet:
Es sind zu wählen:
a) im Proporzwahlverfahren (Verhältniswahlverfahren)
– 6 Mitglieder des Gemeinderates
b) im Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren)
– Der/die Gemeindepräsident/in
– 3 Mitglieder der Resultateprüfungskommission
Gemäss Art. 40ff. des Reglements über das Verfahren an der Gemeindeversammlung sowie über Abstimmungen und Wahlen, müssen die politischen Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge (bei Verhältniswahlen die Listen) bis spätestens Freitag, 16. Oktober, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil einreichen. Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Wahlvorschläge und Listen dürfen nicht mehr Namen enthalten als Sitze oder Mandate zu besetzen sind. Beim Verhältniswahlverfahren dürfen Kandidaten zweimal auf der Liste aufgeführt werden.
2. Jeder Wahlvorschlag und jede Liste muss eine deutliche Bezeichnung seiner oder ihrer Herkunft (Partei, Verein, Gruppierung und dergleichen) enthalten und sich von anderen Vorschlägen und Listen hinreichend unterscheiden.
3. Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen. Keine der vorgeschlagenen Personen darf für dieselbe Behörde oder dasselbe Amt auf mehr als einem Wahlvorschlag oder auf mehr als einer Liste aufgeführt werden.
4. Jeder Wahlvorschlag und jede Liste muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
5. Nach der Einreichung kann die Unterschrift unter einem Wahlvorschlag oder unter einer Liste nicht mehr zurückgezogen werden.
Anmerkung betreffend die ständigen Kommissionen (Sicherheits-, Tiefbau-, Hochbau-, Primarschul-/Kindergarten- und Oberstufenkommission, Finanzkommission, Kommission für Gesellschaft und Kultur), deren Mitglieder direkt durch den Gemeinderat am 16. Dezember gewählt werden: Wahlvorschläge müssen durch die Parteien und Wählergruppen bis spätestens 7. Dezember bei der Gemeindeverwaltung schriftlich eingereicht werden.
Der Gemeinderat
