Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  30.09.2020 , Wattenwil

Öffentliche Planauflage
Gemeinde: Wattenwil
Standort: 3665 Wattenwil

für

L-0103695.3
20 kV-Kabelleitung zwischen den Transformatorenstationen Kirche Wattenwil und Sonnmatt – Umlegen des Kabels in die TS Sonnmatt

L-0231311.1
20 kV-Kabelleitung zwischen den Transformatorenstationen Sonnmatt und Dorf – Umlegen des Kabels in die TS Sonnmatt

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen werden vom 1. bis 30. Oktober 2020 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf


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