Teilrevision Personalreglement per 1. Januar 2021

  30.09.2020 , Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gemeinderat hat am 21. September 2020 der Teilrevision des Personalreglements per 1. Januar 2021 zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen sind:
– Gemeindepräsidium: Erhöhung Pensum, Definition Anwesenheitspflicht
– Anpassung Entschädigungen Gemeinderatsmitglieder
– Verzicht auf das Anrecht einer Reduktion des Beschäftigungsgrads bei Geburt oder Adoption eines Kindes
– Präzisierung der kantonalen Gehaltsklassentabellen

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Personalreglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 1. Oktober 2020 durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Personalreglement zur Genehmigung der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Das überarbeitete Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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