Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision Wattenwil

  21.10.2020 , Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die am 1. September 2020 von der Gemeindeversammlung beschlossene Änderung der Ergänzung des Zonenplan 2 (Verzicht Festlegung des Gewässerraums der Gürbe im Wald oberhalb Blumensteinbrücke) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. Oktober bis und mit 23. November, in der Gemeindeschreiberei Wattenwil öffentlich auf. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wattenwil aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Wattenwil einzureichen.

Wattenwil, 19. Oktober 2020

Der Gemeinderat


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