Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  28.10.2020 , Wattenwil

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen

Traktanden:
1. Budget 2021; Genehmigung
2. Wahl Rechnungsprüfungsorgan für 4 Jahre
3. Verschiedenes
a) Orientierungen (u. a. Defibrillatoren, Strassen- und Wegreglement Verkehrsrichtplan, Neubau KITS)
b) Ehrungen
c) Verschiedenes
d) Verabschiedungen

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–2 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Der Zusammenzug des Budgets 2021 kann ab sofort auch unter www.wattenwil.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Covid-19
Die Maskenpflicht gilt auch für die Gemeindeversammlung. Die Abstandsvorschriften werden je nach Anzahl Teilnehmer/innen nicht eingehalten werden können. Aus diesem Grund sieht das Schutzkonzept auch die Erfassung der Kontaktdaten vor. Masken, welche die anderen Personen vor einer Ansteckung schützen, werden beim Eintritt verteilt. Wir bitten Sie, pro Haushalt nebeneinander zu sitzen. Zwischen den einzelnen Haushalten ist Abstand zu halten.

Damit der Einlass gestaffelt erfolgen kann, bitten wir um frühzeitiges Erscheinen bei der Mehrzweckanlage des Oberstufenzentrums. Die Türen sind ab 19.30 Uhr geöffnet.

Bitte informieren Sie sich vor der Gemeindeversammlung über die aktuellen Massnahmen auf unserer Website www.wattenwil.ch. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen abgesagt werden müssen oder sollte anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchgeführt werden, teilen wir dies unter www.wat tenwil.ch und im Thuner Amtsanzeiger mit.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote