Öffentliche Mitwirkungsauflage

  04.11.2020 , Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung bezüglich Parzellen Nr. 566 + 1724 (Mettlenschulhaus) von der Zone für öffentliche Nutzung ZöN Nr. 14 in die Wohnzone (W2) umzuwandeln, zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Anpassung der baurechtliche Grundordnung liegt 30 Tage, vom 29. Oktober bis und mit 1. Dezember 2020, in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Wattenwil zu richten.

Wattenwil, 26. Oktober 2020

RegioBV Westamt


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