Teilrevision Friedhofreglement per 1. Januar 2021

  04.11.2020 , Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO), erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2020 der Teilrevision des Friedhofreglements per 1. Januar 2021 zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen sind:
– Einführung von Doppel- und Familiengräber ab dem Jahr 2024
– Anpassung der Grabesruhe auf mindestens 25 Jahre, für Doppel- und Familiengräber 50 Jahre
– Anpassung der Bestimmungen für mittellose Verstorbene

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Friedhofreglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab dem 30. Oktober 2020 durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Friedhofreglement zur Genehmigung der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Das überarbeitete Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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