2. Wahlgang fürs Gemeindepräsidium am 20. Dezember

  02.12.2020 , Wattenwil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

An den Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 29. November 2020 erreichte niemand von den drei Kandidierenden fürs Gemeindepräsidium das erforderliche absolute Mehr (Majorzwahl). Der zweite Wahlgang wurde auf 20. Dezember angesetzt.

Gemäss Art. 60 Abs. 3 Wahlreglement kandidieren für den 2. Wahlgang die Kandidaten/-innen mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Wahlgang. Maximal doppelt so viele Kandidaten/-innen wie noch Sitze zu vergeben sind. Fürs Gemeindepräsidium sind dies folgende zwei Personen:
– Liechti Manuel,1988, FDP
– Rivas Flores-Luginbühl Iris, 1962, SVP

Die stille Wahl nach Art. 61 Wahlreglement entfällt somit.
Das Wahlmaterial wird zusammen mit den Unterlagen für die kommunale Abstimmung vom 20. Dezember verschickt.

Stimmberechtigt sind alle in eidgenössisch und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen, welche seit mindestens drei Monaten in Wattenwil Wohnsitz haben.

Die Resultate der Gemeindewahlen vom 29. November können unter www.wattenwil. ch oder im Schaukasten an der Vorgasse 1 eingesehen werden.

Zudem werden die Wahlergebnisse nach der Erwahrung durch den Gemeinderat im Thuner Amtsanzeiger publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen kann innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde eingereicht werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Kommissionswahlen
Die Wahlvorschläge für die ständigen Kommissionen (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse, Parteizugehörigkeit, Kommission und mit eigenhändiger Unterschrift des/der Vorgeschlagenen sowie des/der Partei-/Interessengruppenvertreters) müssen durch die Parteien und Wähler-/Interessengruppen bekanntlich bis Montag, 7. Dezember, bei der Gemeindeverwaltung, z. H. Gemeinderat Wattenwil, schriftlich eingegangen sein.
Der Gemeinderat


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