Inkraftsetzung überarbeitete Reglemente

  16.12.2020 , Wattenwil

Der Gemeinderat hat folgende neue Reglemente genehmigt:

– Reglement über den Wattenwil-Märit; Inkraftsetzung per 1. Mai 2022
– Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung per 1. Januar 2022

Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterlagen diese Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung erfolgte jeweils in zwei Ausgaben im Thuner Amtsanzeiger. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der aufgeführten Reglemente bekannt.


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