Inkraftsetzung überarbeitete Reglemente
16.12.2020 , WattenwilDer Gemeinderat hat folgende neue Reglemente genehmigt:
– Reglement über den Wattenwil-Märit; Inkraftsetzung per 1. Mai 2022
– Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung per 1. Januar 2022
Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterlagen diese Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung erfolgte jeweils in zwei Ausgaben im Thuner Amtsanzeiger. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der aufgeführten Reglemente bekannt.