Reglement über Beiträge an die Kosten des privaten Musikunterrichts; Ausserkraftsetzung

  30.12.2020 , Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 das Reglement über Beiträge an die Kosten des privaten Musikunterrichts vom 28. April 1994 ersatzlos aufgehoben hat.

Das Reglement stützt sich auf ein übergeordnetes Dekret, welches zwischenzeitlich ebenfalls aufgehoben worden ist. Zudem sind mit den Musikschulen Leistungsverträge abgeschlossen worden, welche die Gemeindebeiträge regeln.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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