Teilrevision Personalverordnung; Inkrafttreten

  11.03.2021 , Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 die teilrevidierte Personalverordnung genehmigt hat. Die Änderungen betreffen Anpassungen an die heutige Praxis, doppeltes Sitzungsgeld für Sitzungen ab 3 Stunden, zwei neue Funktionen in Anhang I, die Löschung von drei Anhängen und das Inkrafttreten (Art. 3, 5 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 2 und Anhänge I – V).

Die Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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